Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter
Anbieter der angebotenen Dienstleistungen ist:
ORA Health Club GmbH
Rue Henri Guillaumet 7
13405 Berlin
Deutschland
Betriebsstätte:
ORA Health Club
Rudi-Dutschke-Str. 23
10969 Berlin
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Ruurd van der Weide
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ORA Health Club GmbH (nachfolgend „ORA“) und ihren Mitgliedern über die Nutzung der Trainingsangebote, Programme, Kurse und Dienstleistungen.
Die Buchung von Trainings, Programmen und Mitgliedschaften kann über die Website, vor Ort im Studio oder über die ORA-App erfolgen.
3. Leistungen von ORA
ORA bietet gesundheitsorientierte Trainingsprogramme, Coaching und Gruppen-Trainings an.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Kleine Gruppen Training
Strukturierte Trainingsprogramme
Gesundheits- und Leistungsanalysen
Coaching und Betreuung
Nutzung der Buchungsplattform (Trainin-App)
Die maximale Teilnehmerzahl pro Training beträgt in der Regel 8 Personen.
ORA behält sich vor, Trainingszeiten oder Trainer zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
4. Mitgliedschaften
ORA bietet verschiedene Mitgliedschaften an.
Beispiele:
ORA Membership – 2 Trainings pro Woche
ORA Membership – 3 Trainings pro Woche
Weitere Mitgliedschaftsmodelle können angeboten werden.
Die jeweils gültigen Leistungen und Preise werden auf der Website, in der App oder im Studio veröffentlicht.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Mitgliedschaften werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mitgliedschaft kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung kann über die App, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6. Preise und Zahlung
Die jeweils aktuellen Preise und Mitgliedsbeiträge für die von ORA angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag bzw. aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die aktuellen Standardpreise betragen beispielsweise:
ORA Membership – 2 Trainings pro Woche: 179 € pro Monat (inkl. MwSt.)
ORA Membership – 3 Trainings pro Woche: 229 € pro Monat (inkl. MwSt.)
Im Einzelfall können mit einzelnen Mitgliedern abweichende Preise, Rabatte, Sonderkonditionen oder individuelle Mitgliedsbeiträge vereinbart werden. Maßgeblich ist in diesen Fällen die jeweils individuell mit dem Mitglied vereinbarte Preisregelung. Dies gilt insbesondere auch für bereits bestehende Mitgliedschaften, für die abweichende oder historische Mitgliedsbeiträge vereinbart wurden. Solche individuellen Vereinbarungen bleiben von den allgemeinen Standardpreisen unberührt.
Die Zahlung erfolgt in der Regel per:
SEPA-Lastschrift
PayPal
andere von ORA angebotene Zahlungsmethoden
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen kann der Zugang zum Training vorübergehend pausiert werden, bis die offene Zahlung vollständig ausgeglichen ist.
ORA ist berechtigt, die Preise für ihre Leistungen für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit neu festzulegen und anzupassen. Für bereits bestehende Mitgliedschaften gilt grundsätzlich der jeweils vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag, soweit nicht eine wirksame vertragliche Preisanpassung Regelung vereinbart wurde oder eine Änderung des Mitgliedsbeitrags anderweitig wirksam vereinbart wird.
Soweit eine wirksame Preisanpassung während einer bestehenden Mitgliedschaft vertraglich vorgesehen ist, kann ORA den Mitgliedsbeitrag unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds anpassen. Gründe für eine solche Anpassung können insbesondere Veränderungen der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten sein, beispielsweise:
steigende Betriebs-, Personal-, Miet- oder Energiekosten,
Änderungen gesetzlicher Abgaben oder Steuern,
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots sowie
sonstige wesentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die für die Preisgestaltung von ORA maßgeblich sind.
Preisänderungen werden den betroffenen Mitgliedern mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt, soweit gesetzlich oder vertraglich keine andere Regelung gilt.
7. Buchung von Trainings
Trainings müssen vorab über die Website oder ORA App gebucht werden. Eine Teilnahme ohne Buchung kann nicht garantiert werden. Die maximale Teilnehmerzahl pro Training beträgt 8 Personen.
8. Stornierung von Trainings
Gebuchte Trainings können bis 12 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die Buchung.
9. Trainingsprogramme
ORA kann zusätzlich zeitlich begrenzte Programme anbieten, zum Beispiel 10-Wochen-Programme. Für diese Programme können gesonderte Bedingungen und Preise gelten. Diese werden vor Buchung kommuniziert.
10. Pause der Mitgliedschaft
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bei berechtigtem Grund pausieren, beispielsweise bei:
Krankheit
Verletzung
längerer Abwesenheit
Während einer Pause kann der Zugang zu Trainings eingeschränkt sein. Die Details werden individuell vereinbart.
11. Gesundheit und Trainingsfähigkeit
Die Teilnahme an Trainings erfolgt auf eigene Verantwortung. Mitglieder bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an körperlichem Training teilzunehmen. Vor Beginn kann ein Gesundheitsfragebogen (z. B. PAR-Q) ausgefüllt werden. Bei gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
12. Verarbeitung von Trainings- und Gesundheitsdaten
Im Rahmen der Trainingsprogramme können gesundheitsbezogene Daten verarbeitet werden, beispielsweise:
Trainingsleistungen
Fitnesswerte
Fortschrittsdaten
Daten aus Wearables
Diese Daten dienen ausschließlich der Trainingsanalyse und individuellen Betreuung. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung.
13. Nutzung von Wearables
ORA kann optional Daten aus Wearables (z. B. Polar, Whoop, Oura oder Garmin) zur Trainingsanalyse verwenden. Die Nutzung ist freiwillig.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Bei Trainings oder Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können für Marketingzwecke verwendet werden. Mitglieder können der Nutzung jederzeit widersprechen (Opt-out).
15. Haftung
Die Haftung von ORA ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ORA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
16. Hausordnung und Verhalten
Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern und Mitarbeitenden. ORA kann Mitgliedern bei wiederholtem Fehlverhalten den Zugang zum Training verwehren.
17. Höhere Gewalt
Kann das Training aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von ORA (z. B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) nicht stattfinden, kann ORA alternative Trainingsformate anbieten.
18. Änderungen der AGB
ORA behält sich vor, diese AGB anzupassen, sofern dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Mitglieder werden über Änderungen informiert.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

